Im Auftrag des Landes OÖ wird von Business Upper Austria im Zuge der Wachstumsoffensive für Standort und Arbeit das Projekt „Initiative 1plus1“ umgesetzt.
Ziel des Projektes ist die Motivation und Unterstützung von Ein-Personen-Unternehmen (in Folge EPU) der gewerblichen Wirtschaft zur Einstellung des ersten Mitarbeiters/der ersten Mitarbeiterin.
Die Initiative 1plus1 besteht aus einer finanziellen Förderung für EPU durch das Wirtschaftsressort des Landes OÖ sowie einer Informationsoffensive, Bewusstseinsbildung und umfangreichen Beratungsangeboten, koordiniert durch die oö. Wirtschaftsagentur Business Upper Austria. Die Wirtschaftskammer OÖ ist dabei zentraler Kooperationspartner.
Ziel der Förderung ist es, Ein-Personen-Unternehmen (EPU) mittels Lohnkostenzuschüssen bei der Einstellung des/der ersten Mitarbeiter:in zu unterstützen.
Ziel ist es weiter, beim Arbeitsmarktservice OÖ arbeitslos vorgemerkten Personen, sowie vorgemerkten Arbeitssuchenden, unmittelbar nach abgeschlossener Ausbildung ein Beschäftigungsverhältnis zu ermöglichen.
Diese Förderung können alle EPU der gewerblichen Wirtschaft, die eine selbständige und dauerhaft auf den Markt ausgerichtete Tätigkeit ausüben und Sitz oder Betriebsstätte in Oberösterreich haben, erhalten, wenn seit mehr als 3 Monaten eine Kranken- und Pensionsversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) besteht und erstmalig oder nach 5 Jahren wieder ein Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitnehmerin vollversicherungspflichtig beschäftigt wird.
Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, politische Parteien, der Bund, die Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände, radikale Vereine sowie Unternehmen in Schwierigkeiten (gem. Art. 2 Z 18 der Verordnung Nr. 651/2014 der europäischen Kommission vom 17. Juni 2014).
Förderbar sind arbeitslose Personen, die seit mindestens 2 Wochen beim AMS OÖ vorgemerkt sind sowie beim AMS OÖ vorgemerkte Arbeitsuchende unmittelbar nach abgeschlossener Ausbildung.
Das Arbeitsverhältnis muss mindestens 50 % der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden umfassen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind: Ehepartner:innen, Lebensgefährt:innen, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder, Großeltern, Schwäger:innen, Stiefkinder, Stiefeltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, geschäftsführende Organe, Lehrlinge, Werkvertragsnehmer:innen, neue Selbständige (mit und ohne Werkvertrag) und freie Dienstnehmer:innen.
Sollte nach dem Abschluss eines Beschäftigungsvertrages mit einer Person mit Verwandtschaftsverhältnis (siehe Aufzählung oben) ein/e weitere/r Mitarbeiter:in beschäftigt werden, gilt diese/r als erste/r Mitarbeiter:in im Sinne der Richtlinie und ist somit förderfähig.
Als Ergänzung zur bestehenden Förderung des AMS OÖ („Beihilfe für Ein-Personen-Unternehmen“) gewährt das Land OÖ für einen befristeten Zeitraum eine Unterstützung für EPU bei der Einstellung des ersten Mitarbeiters bzw. der ersten Mitarbeiterin.
In den ersten 3 Monaten sowie in den Monaten 10-12 des neu begründeten Beschäftigungsverhältnisses fördert das Land OÖ ergänzend zur AMS-Förderung das Bruttoentgelt in der Höhe von 50 % der entstehenden Bruttolohnkosten. Als Obergrenze gilt jeweils die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (2025: 6.450 EURO– vorbehaltlich der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt).
Voraussetzung für die Förderung des Landes OÖ ist eine Zusage der Förderung des AMS OÖ.
Hinweis: Diese ist beim AMS OÖ binnen 6 Wochen nach dem Beginn des Arbeitsverhältnisses zu beantragen. Das Arbeitsverhältnis muss länger als 2 Monate dauern.
Für den Fall, dass zum/zur ersten eingestellten Mitarbeiter:in ein Verwandtschaftsverhältnis besteht und ein/e weiterer Mitarbeiter:in eingestellt wird, wird die Förderung des Landes OÖ unabhängig von einer Förderung des AMS OÖ gewährt.
Die Förderung trat mit 01.12.2015 in Kraft und gilt für Beschäftigungsverhältnisse, welche vom 01.12.2015 bis 31.12.2026 begonnen haben. Die Förderung gilt vorbehaltlich der Zustimmung der OÖ Landesregierung.
Informationsblatt Initiative 1plus1